Datenschutz-FAQ

Fragen und Antworten zum Datenschutz – Teil 5

In der Rubrik „Fragen und Antworten“ hat unsere Fachredaktion neue Fragen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit beantwortet. Diesmal drehen sich die Fragen u. a. um die die Löschung von E-Mail-Accounts und die Anfertigung von Fotos.

Die Antworten beziehen sich auf echte Leserfragen, die unsere Fachredaktion beantwortet hat. Wir haben sie so weit anonymisiert, dass die Identität der Fragesteller geschützt bleibt und die Antworten über den konkreten Fall hinaus auch für Sie interessante Anregungen liefern können.

Die Liste der Fragen wird regelmäßig erweitert, wobei die Fragen in der Navigation nach Datum absteigend sortiert sind. Sie finden die neuesten Fragen also immer oben in der Liste. Dieses Mal beantworten wir die folgenden Fragen:

  • Wir sind Hersteller von technischen Messgeräten und vertreiben diese an Endverbraucher. Die Kundendaten erheben wir ausschließlich zur Erledigung dieses Geschäfts. Mittlerweile erhielten wir ein Schreiben eines Kunden mit der Aufforderung, eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung im Rahmen der DSGVO zu unterzeichnen, andernfalls kämen wir als Lieferant nicht mehr in Frage. Ist das richtig?
  • Muss der E-Mail-Account eines ehemaligen Mitarbeiters innerhalb einer bestimmten Frist nach Kündigung gelöscht werden?
  • Wir sind IT-Dienstleister und möchten die Ergänzungsvereinbarung für IT-Dienstleister gerne als Vollvertrag anstelle des Vollvertrags für die Datenverarbeitung im Auftrag verwenden. Laut der Erklärung in Ihren Dokumenten ist dies möglich. Dazu habe ich mehrere Fragen.
  • Welches Risiko ist größer, bis in einem Monat keinen DSB zu bestellen oder einen DSB zu bestellen, der noch nicht fachlich qualifiziert ist, wobei die Schulung zum Zeitpunkt der Bestellung fest eingeplant werden wird? Und was könnten wir alternativ tun?
  • Wir planen ein Mieterfest, zu dem wir unsere Mieter eingeladen haben. Die Einnahmen sollen einem karitativen Zweck zugutekommen. Das Gelände, auf dem das Fest stattfindet, ist frei zugänglich, sodass auch andere Gäste teilnehmen könnten, die nicht eingeladen wurden. Was müssen wir hinsichtlich der Bildrechte bzw. der Motive sowie der Verwendung der Fotos beachten?

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Nutzung der Rubrik.
Freundliche Grüße
Redaktion Praxisratgeber Datenschutz und Datensicherheit

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