Wie Unternehmen sich vor Corona-Risiken schützen und dabei die Datenschutzregeln befolgen können
Zum Schutz des Unternehmens und der Mitarbeiter vor Corona-Risiken müssen sich Betriebe rechtzeitig und systematisch vorbereiten. Dazu haben wir Ihnen einen praxisgerechten Leitfaden erstellt, der dabei Hilfestellung bietet und insbesondere die datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen beantwortet.
Der aktuelle Leitfaden betrachtet alle datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Vermeidung von Corona-Infektionen und dem Umgang mit Verdachts- und Infektionsfällen. Damit Sie sich einen ersten Überblick zu den notwendigen Maßnahmen verschaffen können, hat unsere Redaktion erstmals einen Podcast erstellt, den Sie hier anhören können:
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Maßnahmen gegen eine Corona-Infektion dienen dem Schutz der Belegschaft und stützen sich einerseits auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber den Beschäftigten und andererseits auch auf das Recht des Unternehmens, sich vor Schäden und eventuellen krankheitsbedingten Ausfällen von Beschäftigten zu schützen. Ein berechtigtes Interesse des Unternehmens ist deshalb anzuerkennen. Demgegenüber ist das schutzwürdige Interesse der einzelnen Beschäftigten abzuwägen. Dieses schutzwürdige Interesse findet seine Ausgestaltung im Umfang der Erhebung und Verarbeitung der Daten. Welche Maßnahmen datenschutzrechtlich möglich sind und was dabei zu beachten ist, wird in dem Leitfaden ausführlich behandelt.
Den neuen Leitfaden stellen wir Ihnen bei den Arbeitshilfen unter Mustertexte/Richtlinien zum Download zur Verfügung.
Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Redaktion Praxisratgeber Datenschutz und Datensicherheit
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