Datenschutz im Betrieb

Datenschutz bei Videokonferenzen: Der Kampf um die Deutungshoheit

Heute schon gezoomt? Unter dem Druck der Coronakrise sind Videokonferenzen das Mittel der Stunde, um Teams, Kunden und Geschäftspartner zumindest virtuell in einem gemeinsamen Rahmen agieren zu lassen.

Für digitale Meetings gibt es eine ganze Reihe von Anwendungen. Wie steht es dabei um den Datenschutz? An dieser Frage hat sich in den letzten Tagen eine zum Teil sogar skurrile Kontroverse entzündet.

Sind Skype und Teams datenschutzkonform?

Europas Datenschützer knöpfen sich mit Vorliebe mächtige Konzerne vor, denen offenbar schon aufgrund ihrer Existenz nicht über den Weg zu trauen ist. Diesmal kam es aber anders. Die Berliner Datenschutzbeauftrage Maja Smoltczyk erhielt Post von Microsoft, in welcher das Unternehmen auf der Zurücknahme einer „unrichtigen Aussage“ der Datenschützerin bestand. Das ist in der jüngsten Geschichte des bundesdeutschen Datenschutzes neu.

Smoltczyk hatte Behörden und Unternehmen bei Videokonferenzen während der laufenden Kontaktbeschränkungen von der Verwendung der Microsoft Services Skype und Teams abgeraten. Diese behördliche Empfehlung wurde inzwischen aus dem Internet genommen. Darin hatte es geheißen, Videokonferenzen seien mit den Risiken des unbefugten Mithörens und Mitschneidens verbunden – eher abstrakt waren im selben Zusammenhang auch die Namen der beiden Microsoft Dienste genannt worden. Während Berlins oberste Datenschützerin die Beschwerde des Software-Giganten prüft, hat sich nun auch die Stiftung Warentest zu Wort gemeldet.

Lob von der Stiftung Warentest

Das renommierte Testunternehmen hatte passend zur aktuellen Lage zwölf kostenfreie Programme für Videokonferenzen auf den Prüfstand gestellt. Diese lassen sich aus dem Netz herunterladen, sind schnell installiert und bieten mit einer Übertragungsrate von zwei Megabits pro Sekunde eine in der Regel annehmbare Bild- und Tonqualität. Bei den meisten der gebräuchlichen Chat-Programmen können mehr als zehn Menschen online konferieren und Daten austauschen. Die Stiftung Warentest stufte fünf der getesteten Anwendungen als „gut“ ein. Unter anderem, weil auch Seh- und Hörgeschädigte mit ihnen an Videokonferenzen teilnehmen können, gingen ausgerechnet die in die Diskussion gekommenen MS-Programme Teams und Skype als Testsieger hervor. Sie sind in der Lage, Texte in gesprochene Worte und umgekehrt umzuwandeln.

Datenschutz fast überall mangelhaft

Die Tester hatten sich auch dem Thema Datenschutz zugewendet. Und dabei ein hartes Urteil gefällt, das im starken Kontrast du den technischen Vorzügen der untersuchten Programme steht: Elf der zwölf getesteten Anwendungen erhielten ein Minus bei der Umsetzung des Datenschutzes. Die Tester hatten insbesondere bei Skype und Teams moniert, dass die zugehörige Datenschutzerklärung „keine ernsthafte Befassung mit der DSGVO erkennen“ lasse. Und doch wird die Datensicherheit selbst bei beiden Programmen mit „gut“ beurteilt.

Unabhängige Prüfer wollen inzwischen herausgefunden haben, dass zumindest Teams Nutzerdaten an Adobe und Google übertrage, die diese zu Werbezwecken nutzen könnten. Microsoft schließt aber genau das in seiner Datenschutzerklärung aus. Ein ähnlicher Verdacht betrifft übrigens den Kommunikationsdienst WhatsApp, von dem Daten an Facebook unterwegs sein sollen. Das sind allerdings Vermutungen. WhatsApp hat bereits dementiert, von Microsoft steht eine ähnliche Erklärung noch aus.

Schlüsselkriterium Datenschutz!

Keine Frage: Corona hat den Verdrängungswettbewerb bei den Videochat-Anbietern erst so richtig befeuert. Das eher kleine Zoom beispielsweise hat sich unvermutet in den Vordergrund geschoben. Die Stiftung Warentest bescheinigt ihm, sich in letzter Zeit sehr verbessert zu haben. Vor diesem Hintergrund dürfte der Umgang mit den geltenden Datenschutznormen das Zünglein an der Waage sein, das den Ausschlag über die Installation in vielen Formen und Behördenbüros geben könnte.

Dem steht der Umstand gegenüber, dass Chat-Programme mit ausgezeichneter Kompatibilität zur DSGVO deshalb nicht automatisch die gewünschten technischen Voraussetzungen bieten müssen. Eine auf schwankenden Füßen stehende Erklärung von Berlins oberster Datenschützerin hilft im Wirrwarr der Entscheidungsfindung allerdings auch nicht weiter.

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