Scan-Autos – digitale Jagd auf Parksünder?
Deutschlands Innenstädte platzen aus allen Nähten. Da die Angebote des öffentlichen Nahverkehrs in vielen Städten nicht mit dem Bevölkerungswachstum Schritt halten, wird die Parksituation in den Citys immer prekärer. Scan-Autos sollen hier Abhilfe schaffen. In einem Pilotprojekt in Baden-Württemberg hat sich die Technik bereits bewährt. Allerdings geben Datenschützer zu bedenken, dass hier absolute Transparenz das Maß aller Dinge ist.
Digitale Überwachung durch Scan-Autos
Ob gegenseitige Behinderung, Gefährdung des Verkehrsraums oder sogar die Erschwernis von Rettungseinsätzen: Falsch parken ist in den überfüllten Innenstädten ein tägliches Ärgernis für das friedvolle Zusammenleben. Da immer mehr ausgewiesene Parkplätze digital buch- und bezahlbar sind, können Scan-Autos Falschparker binnen Sekunden identifizieren und entsprechende Bußgeldverfahren auf den Weg bringen. Dazu sind diese Scan-Fahrzeuge mit Kameras, GPS und spezieller Software ausgestattet. Sie erfassen beim einfachen Vorbeifahren Kennzeichen von Fahrzeugen und können so in Echtzeit in Erfahrung bringen, ob es sich um ein regulär geparktes Fahrzeug handelt oder hier ein Parkvergehen vorliegt. Damit kurze Haltephasen, die in vielen Parkzonen gestattet sind, nicht fälschlicherweise als Parkvergehen interpretiert werden, fahren die Scanfahrzeuge mehrfach durch die zu erfassenden Zonen. Nur Fahrzeuge, die auf diese Weise mehrfach erfasst werden, gelten als „geparkt“. Für die Kommunen spart diese Art der Kontrolle Zeit, Personal und die täglichen Diskussionen zwischen den Ordnungshütern und Parkrüpeln.
Praxistest in Baden-Württemberg
Seit März 2025 erlaubt ein reformiertes Landesgesetz zur Mobilität den Einsatz von Scan-Fahrzeugen im öffentlichen Parkraum. In gleich an vier Standorten laufen Testprojekte, das sind die Städte Heidelberg, Mannheim, Freiburg sowie die Universität Hohenheim. Die Testergebnisse sollen Aufschluss darüber geben, ob die Technik dazu geeignet ist, die Verkehrssicherheit insgesamt zu erhöhen, Gehwege besser freizuhalten sowie die Kontrolle von Parkvergehen insgesamt gerechter zu gestalten.
Datenschutz muss gewährleistet sein
Der Einsatz von Scan-Fahrzeugen hat jedoch auch datenschutzrechtliche Konsequenzen. Denn jedes Kfz-Kennzeichen gehört zu den personenbezogenen Daten, die in der DSGVO besonderen Schutz genießen. Denn sobald ein Kfz-Kennzeichen erfasst wird, liefert dies Informationen über den Aufenthaltsort des Fahrzeuginhabers. Daher setzt der Einsatz der Scan-Autos voraus, dass den Bestimmungen der Datenschutz Grundverordnung Genüge geleistet wird. Kommunen müssen also sicherstellen, dass …
- … eine Kennzeichen-Erfassung und Speicherung nur bei einem berechtigten Verdacht erfolgt,
- … eine manuelle Nachprüfung vorgenommen wird, was konkret heißt, dass die Mitarbeiter der kontrollierenden Behörde nachprüfen müssen, ob nicht eventuell eine Sondergenehmigung vorliegt oder eine temporäre Haltegenehmigung besteht,
- … im Sinne der Transparenzpflicht die Bürger darüber in Kenntnis gesetzt werden, wo Scan-Fahrzeuge zum Einsatz kommen und welche Daten erfasst werden.
Weitere Pflichten bei Speicherung und Löschung
Generell gilt, dass die Kennzeichen berechtigt geparkter Fahrzeuge nicht erfasst werden dürfen. Ebenso müssen auch alle anderen Informationen, die bei den Aufnahmen gespeichert werden, per Software unkenntlich gemacht werden, beispielsweise Gesichter durch Verpixelung. Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass unberechtigt erfasste Daten sofort und rechtmäßig erfasste Daten nach dem Abschluss des Verfahrens, das gegen den Parksünder eingeleitet wird, gelöscht werden. Die Datenübertragung zwischen Scan-Fahrzeug und Behörde muss verschlüsselt erfolgen. Um der Transparenz- und Informationspflicht Genüge zu tun, sollte die Behörde Hinweisschilder aufstellen und auf den Behörden-Webseiten auf die überwachten Zonen und die Art und Dauer der Datenspeicherung hinweisen.

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