Datenschutzwissen

Neues transatlantisches Datenschutzabkommen tritt in Kraft: Alles nur Kosmetik?

Drei Jahre sind vergangen, seit nach einer Klage des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems das transatlantische Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt wurde. Nun hat die EU-Kommission ein neues Datenschutzabkommen verabschiedet. Die Kritik ließ nicht lange auf sich warten.

Das sogenannte Schrems II-Urteil trug der mangelnden Kontrolle beim Datenaustausch zwischen EU-Ländern und den USA Rechnung, eröffnete aber in Europa eine Periode der Rechtsunsicherheit und die Wirtschaft belastende Verbote.

Zugriff von US-Diensten eingeschränkt

Die Gründe für das Aus von „Privacy Shield“ – wie auch für das der Vorgängerregelung „Safe Harbor“ – sah der EuGH in abweichenden Datenschutzstandards. Insbesondere wäre US-Geheimdiensten der Zugriff auf personenbezogene Daten von EU-Bürgern möglich gewesen. In der Neuregelung sind nun verbindliche Garantien seitens der Vereinigten Staaten festgeschrieben, dass aus Europa in die USA transferierte Daten besser geschützt werden sollen. In Zukunft dürfen US-Dienste nach Angaben der EU-Kommission nur auf sensible EU-Daten zugreifen, wenn dies „notwendig und verhältnismäßig“ ist. Zudem wird eigens ein Gericht zur Überwachung des Abkommens eingerichtet.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen feiert das neue Abkommen als EU-US-Datenschutzrahmen für sichere Datenströme und Rechtssicherheit für die Unternehmen. Auch der amerikanische Präsident Joe Biden gibt sich sehr zufrieden: „Die Entscheidung (…) wird unseren Ländern und Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks größere wirtschaftliche Chancen eröffnen.“

In Europa hagelt es Kritik

Max Schrems und seine Datenschutzorganisation Noby kündigten bereits eine neue Klage an. Der Jurist stößt sich an dem Begriff „verhältnismäßig“, der auf beiden Seiten des Atlantiks anders aufgefasst würde. Zudem würden die Rechtsbehelfe dem EU-Recht widersprechen. Ralf Wintergerst, Präsident des Digitalverbands Bitkom, geht davon aus, dass das neue Datenschutzabkommen demnächst auf dem Prüfstand der Gerichte stehen wird. Unter den Europaabgeordneten ist die Ansicht verbreitet, dass der EuGH abermals kurzen Prozess mit der Neuregelung machen wird, die ohnehin keine wirkliche Reform darstelle. Stimmen aus der Wirtschaft begrüßen den Versuch, endlich Rechtssicherheit herzustellen, sind aber ebenfalls skeptisch, was den Bestand des Abkommens vor Gericht anbelangt. Ein Schrems III-Urteil liegt in der Luft.

Zurück

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Datenschutz-Fachinformationsdienst und bleiben Sie stets aktuell informiert:

  • Datenschutz-Fokusthemen
  • Veröffentlichungen der Behörden
  • Relevante Gerichtsentscheidungen

Als Dankeschön für Ihre Anmeldung erhalten Sie eine Gratis-Mustervorlage für die Umsetzung eines Löschkonzepts.