Neue EU-Standardvertragsklauseln erlassen
Die Europäische Kommission hat am 4. Juli 2021 neue Standardvertragsklauseln erlassen, ab 27. September müssen diese für neue Datentransfers eingesetzt werden. Wir geben Ihnen einen Überblick.
Wie Sie bestimmt schon wissen, hat der Europäische Gerichtshof im vergangenen Jahr in seinem Urteil vom 16. Juli festgestellt, dass die EU-Standardvertragsklauseln allein oft nicht ausreichen, um bei einem Datentransfer an Stellen in Drittländern ein ausreichendes und den Anforderungen des Datenschutzrechts der Europäischen Union genügendes Datenschutzniveau zu gewährleisten.
Am 4. Juli 2021 hat die Europäische Kommission zudem Standardvertragsklauseln für Auftragsverarbeitungen innerhalb der Europäischen Union und am 28. Juli auch einen Angemessenheitsbeschluss für Datentransfers an Stellen in Großbritannien erlassen.
In diesem PDF-Dokument erhalten Sie einen Überblick über das neue Vertragswerk, insbesondere für den Drittlandtransfer, mit Hinweisen zur Nutzung und zur Vorgehensweise beim Einsatz der Vertragsklauseln. Sobald die angekündigten Hinweise zum Einsatz der Standardvertragsklauseln vorliegen, werden wir Ihnen rechtzeitig weitere Informationen im Fachbereich Datenschutz beim Datenaustausch mit Dritten zur Verfügung stellen.
Freundliche Grüße
Redaktion Praxisratgeber Datenschutz und Datensicherheit
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