Meta: Deutsche Nutzer schließen sich zu nie dagewesener Schadensersatzklage zusammen
Bereits 2023 stand Meta gleich sechsmal auf der Liste der größten Bußgeldsünder wegen Datenschutzverstößen. Der Technologiekonzern, zu dem die Social-Media-Netzwerke Facebook, WhatsApp, Instagram und Threads gehören, hatte seinerzeit Zahlungsaufforderungen im EU-Raum von insgesamt 2,5 Mrd. Euro zu begleichen. Auch danach ging es munter weiter mit der Verhängung von Bußgeldern im dreistelligen Millionenbereich. Nun soll eine Sammelklage aus Deutschland eine neue Qualität in die Auseinandersetzung wegen Missachtung des Datenschutzes durch Meta bringen.
Eine für Deutschland neue Verfahrensmöglichkeit
Der deutsche Verbraucherschutzverein VSV hat in Kooperation mit einer Berliner Anwaltskanzlei eine Sammelklage gegen Meta eingereicht. Dem Konzern wird vorgeworfen, Nutzerdaten ohne Einwilligung zu sammeln und daraus Nutzerprofile außerhalb seiner Social-Media-Plattformen zu generieren. Die Möglichkeit einer Sammelklage mit dem Ziel einer Schadensersatzforderung für die Betroffenen ist in Deutschland erst seit 2023 in Form einer Abhilfeklage möglich. Dieses Verfahren ändert einiges am bisherigen juristischen Vorgehen gegen das Zuckerberg-Imperium.
Nun müssen nicht mehr Einzelpersonen klagen, sondern können sich zusammenschließen – was nicht zuletzt auch eine Frage der dafür erforderlichen Finanzmittel ist. Doch mehrmals schon hatten auch Einzelpersonen gegen Meta Erfolg vor Gericht – zuletzt im Juli 2025, als das Landgericht Leipzig einem Kläger 5.000 Euro zusprach, weil er sich von Meta überwacht fühlte und seinen persönlichen Daten einen hohen wirtschaftlichen Wert beimaß.
Wie lautet der Vorwurf gegen Meta?
Meta arbeitet mit Tracking-Codes, die auf einer Vielzahl von Webseiten und in Apps aktiv sind. Beim Besuch dieser Seiten schöpft der Konzern Daten, wie IP-Adressen, Bewegungsprofile und angesehene Produkte, ab. Man muss also nicht unbedingt Facebook- oder Instagram-Nutzer sein, um Meta ungewollt mit eigenen Daten zu versorgen. Dieser Transfer ist für Laien schwer zu durchschauen. Digitalexperten gehen davon aus, dass persönliche Daten auf diese Weise in die USA gelangen, dort analysiert werden und eine Art digitalen Steckbrief bilden, der sich Nutzern konkret zuordnen lässt.
Weil besagte Webseiten oft unübersichtliche Cookie-Einstellungen haben, erlangen sie die Einwilligung von Nutzern, die das ganze Ausmaß der Datenweitergabe nicht überschauen können. Oder es werden Daten ohne Einwilligung von Meta eingezogen. Auch dafür soll es Nachweise geben. Tatsache ist allerdings: Wer sich von Meta ausspioniert glaubt, baut dies vor allem auf ein ungutes Gefühl und Vermutungen. Denn Meta hat bisher alle dahingehenden Vorwürfe zurückgewiesen. Alle erhobenen Daten würden im Konzern allein aus Gründen der Sicherheit und Integrität verarbeitet. Die mit der Klage befassten Rechtsanwälte des Konzerns sprechen von unbegründeten Behauptungen und kündigten Berufung gegen Entscheidungen wie die aus Leipzig an. Auch verweisen sie auf die zahlreichen Einzelklagen in ähnlichen Fällen, die von deutschen Gerichten abgewiesen worden waren.
Hat die Sammelklage überhaupt Aussicht auf Erfolg?
Datenschützer erkennen im Hinblick auf die europäische Rechtsprechung bei Meta einen klaren Verstoß gegen die DSGVO. Das nun eingeleitete Verfahren ist in Deutschland einzigartig und könnte sich über Jahre hinziehen und bis zu einer Vorlage vor den Bundesgerichtshof gehen. Unabhängige Beobachter sehen die Sammelklage keineswegs als chancenlos an. Die Höhe des Streitwerts wird von der Zahl der Kläger abhängen. Die Initiatoren werben deshalb eifrig für Mitstreiter, was der Kampagne einen durchaus geschäftlichen Anstrich gibt. Sollte es schließlich um Milliarden gehen, hätte Meta ein größeres Problem mit Datenschutzklagen als jemals zuvor.

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