Datensicherheit im Internet

„Gratulationsverbot“: Datenschutzbeschwerde erhitzt in Tübingen die Gemüter

„Die Industrie bricht weg, die kommunalen Haushalte fahren gegen die Wand, überall muss Personal gespart werden, aber die Datenschutzbehörde hat Zeit, datenschutzaufsichtsrechtliche Verfahren wegen angeblich illegaler Glückwünsche zum Geburtstag durchzuführen“, schimpfte der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) Anfang Dezember gegenüber der Bildzeitung. Die Rede war von einem „Gratulationsverbot“ und einem Datenschutzverfahren gegen die Stadt Tübingen. Was war passiert?

Post vom Landesdatenschutzbeauftragten

Eine offizielle Publikation der Stadt Tübingen gratulierte im August einem Bürger des Tübinger Ortsteils Unterjesingen öffentlich zu dessen 75. Geburtstag – wie es seit vielen Jahren der Brauch ist. Dieser Mann beschwerte sich jedoch über die ungefragte Veröffentlichung, woraufhin der Datenschutzbeauftragte des Bundeslandes Baden-Württemberg ein Verfahren einleitete. Dessen Pressestelle gab die folgende Meldung heraus:

„Wir (…) sind zu dem Ergebnis gekommen, dass dies mittlerweile nur noch mit Einwilligung des_der Glückwunschempfänger_in zulässig ist. (…) Datenschutzrechtlich handelt es sich dabei um eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die einer Rechtsgrundlage bedarf. (…) Eine gesetzliche Grundlage für die Veröffentlichung von Jubiläen im Amtsblatt gibt es (…) nicht mehr. Es ist jedoch dennoch möglich, auf diese Art und Weise öffentlich zu gratulieren, wenn die betroffene Person sich einverstanden erklärt. Es ist zulässig, dass der_die Bürgermeister_in die Daten aus dem Melderegister verwendet, um zu gratulieren und nachzufragen, ob eine Veröffentlichung im Amtsblatt gewünscht ist.“

Palmer wetterte dagegen auf Facebook: „Kein Scherz. Eine Behörde fordert von uns eine Stellungnahme, weil jemand es als unzumutbaren Eingriff empfindet, öffentlich zu seinem Jubiläum beglückwünscht zu werden. Als ob ein 75. Geburtstag ein streng gehütetes Staatsgeheimnis wäre, das nur mit mehrstufiger Sicherheitsfreigabe veröffentlicht werden darf.“

Jede Stadt geht ihren eigenen Weg

Der SWR fragte in der Region nach, wie andere Kommunen diese gängige Praxis gestalteten. So viel weiß man inzwischen: Der Datenschutz wird überall anders gehandhabt. So werden in Crailsheim im Stadtblatt erst Geburtstage ab 90 veröffentlicht und nur im Zusammenhang mit einem Ehrungsbesuch. In Bad Mergentheim befragt man Bürger bei der Neuanmeldung über eine Zustimmung zu Veröffentlichungen bei besonderen Jubiläen. In Nagold und Reutlingen werden Jubiläen wie gewohnt in den Amtsblättern veröffentlicht. Wer dies nicht möchte, muss sich selbst aktiv bei der Stadt melden.

Der Bürgermeister von Empfingen verweist auf den hohen Verwaltungsaufwand und befand lapidar: „Danke EU, danke Gesetzgeber, dann wird eben niemandem mehr gratuliert.“ Auch in Tübingen ist man sich sicher, dass das Einholen einer Einwilligung einen bürokratischen Aufwand bedeutet, der schließlich zum Aussterben einer alten Tradition führen wird.

Öffentliche Gratulation als Eingriff in die Grundrechte

Palmer dazu weiter auf Facebook: „Das ist kein Datenschutz mehr – das ist Bürokratismus im Endstadium. (…) Wenn wir alle Jubilarinnen und Jubilare erst durch halbe Datenschutznovellen schicken müssen, um eine simple Gratulation zu veröffentlichen, dann lassen wir es irgendwann bleiben. Dann sorgen ein paar notorische Beschwerdefreunde dafür, dass tausende andere Menschen keine öffentliche Anerkennung mehr bekommen. So zerstört man Gemeinschaft – und nennt es dann Rechtskonformität. Es wäre dringend an der Zeit, die Regelungen wieder an der Realität auszurichten. Denn eine Stadt, die nicht einmal mehr gratulieren darf, hat irgendwann kein Amtsblatt mehr nötig.“

Der Landesdatenschutzbehörde wehrt sich gegen Palmers Vorwürfe. Jeden Monat würden zwei bis drei Beschwerden wegen der Gratulationspraxis der Amtsblätter eingehen. Diese könne zu Schockanrufen und dem berüchtigten Enkeltrick ausgenutzt werden. Eine Veröffentlichung solle deshalb sensibel geschehen. Wie ein Sprecher mitteilte, sei man wie die Städte und Gemeinden an Gesetz und Recht gebunden. „Ein Verweis auf eine jahrzehntelang geübte Praktik allein rechtfertige noch keinen Eingriff in die Grundrechte der Menschen.“

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