Datenschutzwissen

Digitaler Omnibus vorgestellt: Wagt sich die EU an eine Reform des Datenschutzes?

Immer wieder waren in letzter Zeit besorgte Stimmen aus der Wirtschaft vernehmbar: Der Datenschutz koste wertvolle Kapazitäten, sperre Innovationen aus und mindere die Wettbewerbsfähigkeit. Dringend müssten Reformen her. Aus dem Lager der Datenschutz-Aktivisten wurde dann mit schöner Regelmäßigkeit die rote Karte hochgehalten. Doch nun scheint auf höchster EU-Ebene Bewegung in die Debatte zu kommen. Das Stichwort lautet „Omnibus“.

Der Vorstoß der EU-Kommission

Am 19. Oktober stellte die EU-Kommission ihren Vorschlag für einen sogenannten „Digitalen Omnibus“ vor. Er soll die verschiedeneren europäischen Digitalgesetze bündeln, harmonisieren und durch Bürokratieabbau die europäischen Wirtschaft wettbewerbsfähiger machen. Es geht um die Vereinfachung von Regelwerken und damit um die Beseitigung bürokratischer Hindernisse. Ein wesentlicher Teil der Kommissionsvorschläge betrifft die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den AI Act, also das Gesetz zur Regulierung Künstlicher Intelligenz.

Gespaltene Aufnahme der Vorschläge

Schon vor der Präsentation durch Vizepräsidentin Henna Virkkunen kam es zu heftigen Lagerkämpfen. Eine breite Front von Datenschutzaktivisten stimmt einer Vereinfachung des europäischen Digitalrechts zwar im Grundsatz zu, warnt aber vor einer gefährlichen Deregulierung. Diese Formel verwendet der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems in einem Brief an Virkkunen. Andere sprechen von einem „Crash-Kurs mit digitalen Grundrechten“. Die Kritik geht bis hin zu einer Erklärung von Amnesty International, die EU-Kommission wolle „im Eilverfahren“ Regeln für den Schutz von Menschenrechten abbauen und damit „zentrale Bausteine des Schutzes vor übergriffigem staatlichem Handeln und kommerzieller Überwachung“. Gegner des Digitalen Omnibus sehen überdies demokratische Prinzipien bei einer übereilten Umsetzung verletzt.

Auf der anderen Seite hält unter anderem der unternehmerfreundliche Digitalverband Bitkom die angedachten Maßnahmen für nicht ausreichend, „um den Regulierungsdschungel zu lichten“. Der bisherige Vorschlag sei eher eine kosmetische Korrektur, als dass er die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen wirklich stärke.

Lizenz zum Datensammeln aus „berechtigtem Interesse“

Ausgangspunkt des jüngsten Vorstoßes war eine Analyse des EU-Beauftragten für Wettbewerbsfähigkeit. Mario Draghi, der Wirtschaftswissenschaftler, Ex-Ministerpräsident von Italien und ehemalige Präsident der Europäischen Zentralbank, war zu dem Schluss gekommen, dass nicht zuletzt die DSGVO Unternehmen in der Eurozone von Investitionen in künstliche Intelligenz abhalte, was einen Rückfall hinter US-amerikanische und chinesische Unternehmen bewirke. Diese Reformvorschläge wurden nun von der EU-Kommission gemacht und inzwischen auch in Berlin vorgestellt:

Unternehmen sollen es beim Zugriff auf Nutzerdaten leichter haben. Das würde Änderungen der DSGVO, des AI Act sowie des Data Act erfordern. Konkret läuft der Plan auf eine Lockerung der Cookie-Regeln hinaus. So soll bei einem berechtigten Interesse der Webseitenbetreiber keine ausdrückliche Zustimmung der Seitenbesucher mehr notwendig sein. Die so gewonnenen personenbezogenen Daten könnten auch zum Training von künstlicher Intelligenz genutzt werden. Ausschlaggebend wäre immer das berechtigte Interesse.

Auf Werbetour durch Europa

Von einem „Durchpeitschen“, wie Schrems das Verfahren nennt, dürfte die EU indes weit entfernt sein. Nach Präsentationen der Vorschläge in den Mitgliedsländern müssen diese ebenso ihr Okay geben wie das Europäische Parlament.

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