Neu auf Ihrem Portal: Der Data Act und Europas neue Datenordnung
Der freie Fluss von Daten innerhalb der EU soll nach der „Europäischen Datenstrategie“ der Europäischen Kommission als „fünfte Freiheit“ den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital in der EU ergänzen. Der Übergang von physischen zu digitalen Gütern verlangt dabei nicht nur neue Infrastrukturen, sondern auch ein Regelwerk, das Wettbewerb, Innovation und Grundrechte gleichermaßen absichert. Der brandaktuelle Fachbereich „Der Data Act und Europas neue Datenordnung“ macht Sie mit den neuen Regelungen vertraut.
Der Data Governance Act (DGA) erweitert den europäischen Rechtsrahmen für die Datennutzung erheblich und bringt neue Rollen, Prozesse und Schnittstellen zwischen privaten Akteuren, öffentlichen Stellen und Einzelpersonen mit sich. Er bildet den gesetzlichen Rahmen für das Teilen von Daten, indem er festlegt, unter welchen Bedingungen Datenteilung vertrauenswürdig und überprüfbar erfolgen kann.
Der Data Act (DA) regelt die konkrete Nutzungsebene. Er verankert Zugangsrechte zu Daten aus vernetzten Produkten und verbundenen Diensten und verpflichtet Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten zur Portabilität und zur Vereinfachung des Cloud-Wechsels. Die neue Orientierungshilfe für Datenschutzbeauftragte stellt die Regelungen im Detail dar, erläutert die Prioritäten im Verhältnis zur DSGVO und veranschaulicht die Bedeutung an konkreten Anwendungsbeispielen.
Bereiten Sie Ihr Unternehmen mit neuen Formularen und Checklisten auf Ihrem Datenschutz-Portal auf die Arbeit mit dem neuen Datenrecht vor. Vermitteln Sie Ihren Mitarbeitern mit den praxisgerecht aufbereiteten und mit vielen Beispielen versehenen Fachinformationen die neue Ausrichtung beim Umgang mit dem immer wichtiger werdenden Rohstoff Daten, von der Datenvermeidung hin zur Datennutzung, ohne dabei die nach wie vor geltenden Regelungen des Datenschutzes aus den Augen zu verlieren.
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Ihre Redaktion Praxisratgeber Datenschutz und Datensicherheit

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