Datenschutz trifft KI – Wie Unternehmen den Spagat meistern können
Künstliche Intelligenz verändert die Wirtschaft – von automatisierten Kundenservices bis zur vorausschauenden Wartung in der Logistik. Doch mit der technologischen Euphorie wächst auch die datenschutzrechtliche Unsicherheit. Wie lassen sich KI-Systeme datenschutzkonform gestalten? Der neue Leitfaden „KI und Datenschutz“, den der Digitalverband Bitkom unlängst präsentiert hat, bietet praxisnahe Lösungsvorschläge – und gibt wertvolle Tipps dazu, wie die Verantwortlichen in den Unternehmen Innovation und Compliance unter einen Hut bringen können.
Wer regelmäßig mit KI im Unternehmen arbeitet, der weiß um die Grundproblematik: Die Ergebnisse, die KI-Systeme in Sekundenschnelle liefern, sind teils erstaunlich, wenngleich sie einer permanenten Validierung bedürfen. Wie sie jedoch zustande kommen, bleibt geheimnisvoll, denn die Algorithmen laufen in uneinsehbaren Blackboxes ab – Transparenz: Fehlanzeige. Diese ist aber eine der wichtigsten Postulate funktionierenden Datenschutzes.
Die KI-Systeme verarbeiten oft große Mengen personenbezogener Daten – teils automatisiert, teils intransparent. Die DSGVO verlangt jedoch Nachvollziehbarkeit, Zweckbindung und Löschbarkeit. Gerade bei selbstlernenden Systemen ist das eine Herausforderung. Unternehmen stehen vor der Aufgabe, technische Komplexität mit rechtlicher Klarheit zu verbinden.
Bitkom-Leitfaden als Orientierungshilfe
Der Leitfaden bietet beispielsweise konkrete Hilfestellungen bei KI-unterstützen Prozessen.
In vielen Unternehmen wird KI vor allem in den Marketingabteilungen zur Prozessbeschleunigung genutzt. Sei es bei der Texterstellung, der kurzfristigen Bildgenerierung oder automatisierter Erstellung von Social-Media-Content: Durch KI wird nicht nur eine Menge Arbeitszeit eingespart, auch die kanalübergreifende Tonalität und Bildsprache lässt sich so sehr einheitlich gestalten. Allerdings weist Bitkom darauf hin, dass vor jeder Veröffentlichung penibel geprüft werden muss, ob von der KI beispielsweise rechtlich geschützte Inhalte verarbeitet werden.
Auch in Werbeagenturen ist KI inzwischen in viele Arbeitsprozesse integriert. Bitkom rät beispielsweise bei der Nutzung von Bildgeneratoren, wie Midjourney oder DALL·E, dringend dazu, Urheberrechtsfragen eindeutig zu klären, sonst drohen unter Umständen ernste Probleme mit Kunden, die ihrerseits natürlich davon ausgehen, dass das in der Agentur gestaltete Material für die vereinbarten Zwecke frei nutzbar ist. In der Regel sind die exakten Nutzungsrechte beim Softwarehersteller zu erfragen. Dabei sollte auch sichergestellt werden, dass durch den KI-Einsatz keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Ein drittes konkretes Beispiel erläutert der Bitkom-Leitfaden für Programmierungen. Entwickler nutzen Tools wie GitHub Copilot, um sich bei der Programmierung unterstützen zu lassen. Die KI schlägt Codezeilen vor, hilft bei der Fehlersuche und beschleunigt das Prototyping. Doch auch hier gilt: Der generierte Code muss auf Herkunft, Sicherheit und Lizenzkonformität geprüft werden. Denn es ist prinzipiell nicht auszuschließen, dass Codefragmente nachgebaut werden, die vom eigentlichen Urheber geschützt worden sind.
Ob KI-gestützte Kundenkommunikation oder die beiden anderen geschilderten Beispiele: Unternehmen, die Datenschutz frühzeitig in ihre KI-Prozesse integrieren, vermeiden nicht nur Bußgelder, sondern stärken auch ihre Reputation. Besonders in regulierten Branchen, wie Gesundheit oder Finanzen, ist ein proaktiver Umgang mit Datenschutz inzwischen ein echter Wettbewerbsvorteil.

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