Cell Broadcast: Sind Warn-SMS aus Datenschutzsicht bedenklich?
Die verheerende Flutkatastrophe, die das komplette Ahrtal verwüstet hat, hätte nach Ansicht vieler Katastrophenschutz-Experten deutlich weniger Menschenleben kosten können, wenn es ein funktionierendes Warnsystem gegeben hätte. Jetzt, beinahe eineinhalb Jahre später, wird ein Cell-Braodcast-System bundesweit eingeführt, das die Bürger vor künftigen Katastrophen früher und flächendeckend per SMS waren soll.
Am 8. Dezember gab es in Deutschland einen flächendeckenden Cell-Broadcast-Test. Darauf hatten sich die drei Netzanbieter Telekom, Vodafone und Telefónica geeinigt, die sich den deutschen Mobilfunkmarkt teilen. Cell Braodcast ist ein Warnsystem, das über Funkzellen übertragen wird. Diese Funkzellen werden durch die „Handymasten“, also Mobilfunkantennen erzeugt, die Deutschland flächendeckend mit der Option versorgen, mobil zu telefonieren und zu surfen.
Die Testnachrichten wie auch die späteren echten Warnmeldungen werden ausschließlich von offiziellen Leitstellen versendet, die Polizeistationen und Feuerwehren wie Katastrophenschutzbehörden betreiben. Technische Voraussetzung ist ein mobilfunkfähiges Telefon, das SMS (Shortmassages) empfangen kann. Im Prinzip trifft das auf jedes Mobiltelefon und Smartphone zu, muss allerdings von den Herstellern unter Umständen durch Updates sichergestellt werden. Für den Empfang genügt eine herkömmliche Mobilfunkkarte. Darüber hinaus haben Mobilfunkteilnehmer nichts in Eigenregie zu unternehmen, um für etwaige Warnmeldungen via SMS erreichbar zu sein – sie müssen sich lediglich mit eingeschaltetem Gerät innerhalb einer Funkzelle befinden.
Keinerlei datenschutzrechtliche Bedenken
Aus Datenschutzsicht sind die Cell-Broadcast-Aktivitäten der Sicherheitsinstitutionen absolut unbedenklich. Denn die User müssen sich weder irgendwo registrieren, noch eine App downloaden oder sonstwie selbst tätig werden. Darüber hinaus wird seitens der Versender der Warnmeldungen versichert, dass keine Links oder Dateien mitgeschickt werden, die eine Reaktion des Users erfordern. Da so also keine technischen Informationen zwischen dem Endgerät des Users und dem Versender ausgetauscht werden, erfolgt die Übertragung der reinen Textnachrichten vollkommen anonym. Es ist also absolut anzuraten, den SMS-Eingang des Handys im Auge zu behalten und die eingehende Test-Warnmeldung zu lesen. Sollten sich Pishing-Missetäter die Cell-Broadcast Initiative zunutze machen wollen, werden diese natürlich versuchen, einen Link oder eine Datei mitzusenden. Allein daran erkennen Sie, dass es sich zu 100 Prozent nicht um eine seriöse Warnmeldung handelt.
Was tun, wenn keine Testnachricht ankommt?
Problematischer ist da schon eher, wenn Sie keine Warnmeldung erhalten. Die Ursache kann sowohl beim Netzbetreiber wie auch bei dem Unternehmen liegen, mit dem Sie einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen haben. Ebenso könnte die Handy-Software die Ursache sein, also unbedingt auch beim Hersteller nachfragen, wenn netzseitig die Technik stimmt. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass gerade in der Funkzelle, in der Sie sich zum Zeitpunkt der Testversands aufhalten, keine Warnmeldung übertragen werden kann, können Sie auf der Internetseite warnung-der-bevoelkerung.de eine Rückmeldung darüber platzieren, dass Sie keine Warnmeldung erhalten haben.
Fazit: Bei der Cell-Broadcast-Warninitiative handelt es sich um eine einfache Technik, die ausnahmslos alle Handynutzer erreichen kann. Eine datenschutzrechtliche Gefahr besteht nicht, solange man nicht auf gefakte Warnmeldungen hereinfällt. Diese sind allerdings einfach daran zu erkennen, da sie Links oder Dateianhänge enthalten, die von offizieller Seite nicht mitgesendet würden.
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